Spruch Durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 25.April 1996, AZ 23 Bs 370/95, soweit darin der Rechtsstandpunkt vertreten wird, daß die Bestimmung zur verbotenen Intervention nicht strafbar sei, ist das Gesetz in §§ 12 zweiter Fall, 308 Abs 1 StGB verletzt worden.…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.August 1995, GZ 11 a E Vr 4.061/95-11, wurde Peter M***** des Vergehens der versuchten "Anstiftung" zur verbotenen Intervention nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 308 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 16. Feber 1994 in Wien v…
Rechtliche Beurteilung Dieser Rechtsauffassung vermag sich der Oberste Gerichtshof - in Übereinstimmung mit den Beschwerdeausführungen des Generalprokurators - nicht anzuschließen. Schon die den historischen Erwägungen des Oberlandesgerichtes Wien vorangestellte Prämisse, daß "ein eigenes Delikt der aktiven Beamtenbeste…