Spruch Das Revisionsrekursverfahren wird von Amts wegen bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites AZ 10 Cg 256/94s ex 13 Cg 236/91 des Handelsgerichtes Wien unterbrochen. Eine Fortsetzung des Revisionsrekursverfahrens erfolgt nur auf Antrag der Gesellschaft oder der Antragstellerin.…
Text Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf die den Parteien bekannte Vorentscheidung AZ 6 Ob 16/93 (= ecolex 1994, 543 = RdW 1994, 350) betreffend die Gesellschaft mbH (im folgenden nur Gesellschaft) verwiesen. In ihrer beim Handelsgericht Wien zu AZ 13 Cg 205/91 (dann 10 Cg 268/94f, im folgenden Vor…
Rechtliche Beurteilung Das Verfahren über den Revisionsrekurs der Gesellschaft ist bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites AZ 10 Cg 256/94s ex 13 Cg 236/91 des Handelsgerichtes Wien zu unterbrechen. Hängt die Entscheidung über eine Eintragung oder Änderung (Löschung) ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Ni…