Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die betreibende Partei ist schuldig, der verpflichteten Partei die mit 1.852,92 EUR (darin 308,82 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Der E***** GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die verpflichtete Partei ist, wurde mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v (= ÖBl 2002, 245 [Herzig]), geboten, es zu unterlassen, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid In…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, nicht zulässig, weil die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhängt. Bei der Unterlassung…