JudikaturJustizRS0106313

RS0106313 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 2020

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Kindeswohlgefährdung ist der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung, sodass alle während des Verfahrens eintretenden Änderungen zu berücksichtigen sind.

Entscheidungen
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