Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugemittelt. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ewald P***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (1 und 2) schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 15. auf den 16.März 1996 in Linz anderen fremde bewegliche Sachen durch Einbruch mit dem Vorsatz weggenommen ha…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die auf die Z 4, 5 und 5 a des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der keine Berechtigung zukommt. Entgegen dem Vorbringen in der Verfahrensrüge (Z 4) wurde durch die (vermeintlich durch "unrichtige Rechtsbelehrung" des Vorsitze…