JudikaturJustizRS0106207

RS0106207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Der Gewahrsam am Geldinhalt von Bankomaten steht dem jeweiligen (automatenaufstellenden) Bankinstitut, nicht aber dem Codekarteninhaber zu, der daran auch keinen Mitgewahrsam, sondern lediglich ein ihm von seiner (kontoführenden) Bank eingeräumtes (eingeschränktes) Geldbezugsrecht besitzt.

Entscheidungen
5