Spruch In der Strafsache AZ 9 Hv 26/10k des Landesgerichts für Strafsachen Graz verletzt das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 26. Jänner 2011, AZ 8 Bs 8/10b, soweit damit aus Anlass der Berufung des Angeklagten der Schuldspruch A/II aufgehoben und in diesem Umfang durch Freispru…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 11. August 2010, GZ 9 Hv 26/10k-29, wurde Michael M***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (A/II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Fall (A/I)…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Graz steht im Umfang der amtswegigen Maßnahme und des Freispruchs wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt mit dem Gesetz nicht im Einklang. Die Behebung von Bargeld bei einem Bankomaten mi…