JudikaturJustizRS0106147

RS0106147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2016

Unter Anerkennung besonderer Interessenlagen kann § 406 Satz 2 ZPO auch auf nicht fällige Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen oder aus Verträgen, die zu sukzessiven Lieferungen verpflichten, ausgedehnt werden.

Entscheidungen
3