Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.430,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.571,80 Umsatzsteuer) binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die I***** OHG Serie 14 (kurz Firma IM) bot Hausanteilscheine als sichere Vermögensanlage an. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbrieften die Hausanteilscheine Anteile an der von der C***** AG (kurz Firma C) zu haltenden Beteiligung an der Firma IM. Vertrieben wurden…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene Revision ist nicht berechtigt. Daß der Kreditvertrag zwischen den Parteien nicht zustandegekommen ist, ist nicht strittig. Bei der Beurteilung des Bereicherungsanspruches ist zu berücksichtigen, daß die Darlehensvaluta direkt der Treuhandgesellschaft überwies…