JudikaturJustizRS0106146

RS0106146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2007

Es ist sachgerecht, die Unwirksamkeit des Kreditvertrages auch auf die damit verbundene Anweisung zu erstrecken. Der Bereicherungsanspruch richtet sich nur auf das dem Anweisenden durch die Zahlung Verschaffte, also auf das vom Anweisungsempfänger dem Anweisenden Geleistete (hier: Hausanteilschein).

Entscheidungen
3