RS0106126 – OGH Rechtssatz
RS0106126 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Vorschrift des § 160 Abs 1 BAO ist insgesamt entsprochen, wenn die steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ausdrücklich bestätigt, daß der grundbücherlichen Durchführung des "oben genannten Vorganges" - Realteilungsvertrag vom 17.10.1995, GZ 2308/95, beglaubigt von XX, keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.