JudikaturJustizRS0106068

RS0106068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2000

Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.

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