JudikaturJustizRS0106055

RS0106055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2018

Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.

Entscheidungen
11