JudikaturJustizRS0106019

RS0106019 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Der Anspruch auf Rechnungslegung oder eidliche Vermögensangabe gemäß Art XLII EGZPO ist, wenn er das eheliche Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse betrifft, ein in § 235 Abs 1 AußStrG mit den Worten "Ansprüche .... hinsichtlich ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse" umschriebener Anspruch.

Entscheidungen
8