Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung als Teilbeschluss insgesamt lautet: „1. Dem Antragsgegner wird aufgetragen, der Antragstellerin eine vollständige Aufstellung seiner während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft…
Text Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bestehend aus den aus dem Realisat einer bestimmten Lebensversicherung angeschafften Wertpapieren/Aktien, vier „Lebensversicherungen“ bei verschiedenen Versicherern und einer Sammlun…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Antragsgegner erhobene Revisionsrekurs, der von der Antragstellerin beantwortet wurde, ist zulässig und teilweise auch berechtigt. 1. Das Erstgericht hat über den – fakultativen (8 ObA 34/11z; Konecny in Fasching/Konecny 3 II/1 Art XLII EGZPO Rz 98, 118; vgl RIS Justiz RS0035038) – …