Spruch Weder der Revision der beklagten Partei noch dem Rekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit S 7.605,-- (einschließlich S 1.267,50 MWSt) bestimmten Kosten seiner Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Kosten des Rekursverfah…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beklagte Partei schlossen am 10.8.1993 nach Vorgesprächen mit deren für die Zweigstelle Feldkirch zuständigen Direktorin einen Handelsvertretervertrag, nach dessen Inhalt ihm für ein bestimmtes Gebiet die Alleinvertretung übertragen wurde. Vertragsgegenstand…
Rechtliche Beurteilung Keines der Rechtsmittel ist berechtigt. Die Revisionswerberin führt unter dem Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit aus, es sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Zeugin K***** bei den für den Kläger günstigen Angaben voll geglaubt werde, nicht jedoch bei Angaben, die das Vorbringen der b…