RS0105968 – OGH Rechtssatz
RS0105968 – OGH Rechtssatz
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§ 67 Abs 10 ASVG ist erst mit 1.1.1986 in Kraft getreten und wurde nicht ausdrücklich die rückwirkende Geltung verfügt; daher sind die schon früher abschließend verwirklichten Sachverhalte noch nach der alten Rechtslage (hier: § 114 ASVG) zu beurteilen.