Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 334,66 EUR (darin 55,78 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt in S***** Textilien und beabsichtigte, auch in G***** eine Filiale zu eröffnen. Aufgrund eines Inserats im August 2005, in dem eine Stellvertreterin der Filialleitung gesucht wurde, meldete sich die Klägerin bei der Beklagten. Bei einem Vorstellungsgespräc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. Die Bestimmungen des I. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl I 2004/66, gelten für den Bereich der „Arbeitswelt“; dazu zählen unter anderem Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen (§ 1 Abs 1 Z 1 …