Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung (wegen des Ausspruches über die Strafe und über die privatrechtlichen Ansprüche) wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef R***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (3) und der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (1), der (in mehreren Angriffen begangenen) Körperverletzung nach § 83 Abs 1 und Abs 2 StGB (6, 2/a und b), …
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft die Schuldspruchfakten 1, 3, 5, 7 und 9 mit einer auf die Gründe der Z 5, 5 a, 9 lit a, 9 lit c und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde; die Aussprüche über die Strafe und über die privatrechtlichen Ansprüche ficht er mit Berufung an. Der Nichtigkeitsb…