JudikaturJustizRS0105821

RS0105821 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 1984

Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!).