RS0105821 – SON Rechtssatz
RS0105821 – SON Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!).