JudikaturJustizRS0105748

RS0105748 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1953

Nr 14/53 vom 12.11.1953

Aus dem Vorliegen der im § 118 Abs 2 NO genannten Grundvoraussetzungen kann kein Recht auf Eintragung abgeleitet werden, es ist vielmehr dem Ermessen der Notariatskammer anheimgestellt, ob sie bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen den Antrag bewilligt oder nicht.