EKMR 15.10.1991, 13.129/87 (Beschwerde gg Österreich)
Es gehört zu den Aufgaben des Berichterstatters, einen Vorschlag zur Begründetheit einer Nichtigkeitsbeschwerde zu erstatten. Kein Einwand gegen die Praxis der Erstellung eines Entscheidungsentwurfes.