Spruch Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508 a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Für die Beurteilung, ob die als schriftliches Testament formungültige letztwillige Verfügung des Erblassers als mündliches Testament aufrechterhalten werden kann, sind vor allem folgende Feststellungen wesentlich: Am Nachmittag des 17.November 1991 erklärte der Erblasser in Anwesenheit …
Rechtliche Beurteilung Es ist also davon auszugehen, daß der Erblasser, als Robert und Stefanie P***** sowie Friedrich und Lucia W***** gleichzeitig anwesend waren, seine letztwillige Anordnung nicht mündlich erklärte, Friedrich W***** über den Inhalt des vorher von der Beklagten geschriebenen, schließlich auch vom Erblas…