RS0105616 – AUSL EGMR Rechtssatz
RS0105616 – AUSL EGMR Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
EGMR 12.7.1988, 8/1987/131/182 (im Fall gg Schweiz)
Die Verwertung einer Tonbandaufzeichnung als Beweismittel verletzt nicht das Recht auf ein faires Verfahren, wenn diese Aufzeichnung nicht das einzige Beweismittel war, auf das sich die Verurteilung stützte. Art 6 MRK enthält keine Regel über die Zulassung von Beweisen. Der EGMR hat nur festzustellen, ob das Strafverfahren in seiner Gesamtheit fair war.
Veröff: ÖJZ 1989,27