JudikaturJustizRS0105602

RS0105602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2020

Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre. (vgl 5 Ob 565/84 = SZ 58/98).

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4