Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 2.165,26 EUR (darin 360,88 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind als Erben ihres 2007 verstorbenen Vaters jeweils zu einem Anteil von einem Drittel Miteigentümer des unbebauten Grundstücks Nr 130/2 (EZ * KG *). Der Beklagte ist Alleineigentümer des östlich angrenzenden Grundstücks Nr 130/3 (EZ * KG *). Die Kläger begehren den …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1. Das dingliche Recht der Dienstbarkeit gemäß § 481 Abs 1 ABGB wird grundsätzlich nur durch Eintragung im Grundbuch erworben. Vertragliche, aber nicht verbücherte, inhaltlich einer Servitut entsprechende Rechte wirk…