JudikaturJustizRS0105560

RS0105560 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1996

Die Wahrung des Parteiengehörs ist mit einem Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme nicht gleichzusetzen (vergleiche VwGH 83/07/0024; 83/07/0077); ebensowenig besteht ein verfahrensrechtlicher Anspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt als Partei gehört zu werden, was sich schon daraus ergibt, daß selbst der Mangel des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren durch die im Berufungsverfahren gegebene Möglichkeit zur Stellungnahme saniert werden kann (vergleiche VwGH 88/03/0151).