JudikaturJustizRS0105466

RS0105466 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 1967

BMJ 10.1.1967, Zl 424470-7a/66

2) Einer der Anwendungsfälle der Vorbehaltsklausel ist der, daß der Anerkennung eine bereits rechtskräftige inländische Entscheidung in derselben Sache entgegensteht.

3) Bei der Prüfung des Versagungsgrundes des § 328 Abs 1 Z 1 dZPO ist von der Rechtslage zur Zeit des ausländischen Eheverfahrens auszugehen.