RS0105417 – OPM Rechtssatz
RS0105417 – OPM Rechtssatz
Bestellscheine sagen als Verkehrsgeltungsnachweis nur wenig, weil ein Produkt naturgemäß nur nach seiner Bezeichnung bestellt werden kann und aus dem Bestellschein nicht hervorgeht, ob sie vom Besteller als Kennzeichen für die Waren des Anmelders betrachtet wird. Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger)