RS0105202 – RG Rechtssatz
RS0105202 – RG Rechtssatz
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RG 26.2.1940, VIII 567/39
Nach Bewilligung der Wiederaufnahme gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil sind gegen den von der Wiederaufnahme betroffenen Anspruch alle schon vor der Wiederaufnahme vorgebrachten Einwendungen und Gegeneinwendungen zu berücksichtigen, aber auch neue Einwendungen und Gegeneinwendungen zulässig.