JudikaturJustizRS0105174

RS0105174 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1940

RG 14.11.1940, VIII 119

Voraussetzung des Erkenntnisses auf Sicherheitsleistung ist, daß der Verpflichtete vermögensunsicher geworden ist, dh, daß die künftige Vollstreckung der Rentenforderung gefährdet ist. "Inzwischen" heißt, nach Schluß der mündlichen Verhandlung.