JudikaturJustizRS0105025

RS0105025 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1940

RG 14.11.1940, VIII 115

Die Bestimmung des § 783 ABGB bezieht sich nur auf das Innenverhältnis der Erben zueinander. Diese Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis kann der Erblasser ausdrücklich oder stillschweigend anders regeln, für das Außenverhältnis aber ist eine solche Bestimmung des Erblassers ohne Bedeutung. Veröff: DREvBl 1941/4

Entscheidung
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