+ K
RS0105007 – RG Rechtssatz
RG 15.7.1942, VIII 46/42
Wenn bei einer Fahrbahn kein Gehweg vorhanden ist, darf und soll ein Kraftwagen nicht an der äußersten rechten Seite seiner (rechten) Fahrbahnseite fahren.
Wie gefällt dir GesetzeFinden.at?