JudikaturJustizRS0105007

RS0105007 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1942

RG 15.7.1942, VIII 46/42

Wenn bei einer Fahrbahn kein Gehweg vorhanden ist, darf und soll ein Kraftwagen nicht an der äußersten rechten Seite seiner (rechten) Fahrbahnseite fahren.

Entscheidung
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