JudikaturJustizRS0105006

RS0105006 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1942

RG 15.7.1942, VIII 46

Bei einer Straße ohne Gehweg kann insbesondere bei Dunkelheit nicht verlangt werden, daß der Führer eines Fahrzeuges äußerst rechts fährt, er muß vielmehr einen angemessenen Raum für Fußgänger freilassen, wenn er nicht wegen besonderer Umstände Platz machen muß. Veröff: DREvBl 1942/213

Entscheidung
0
0