RS0105006 – RG Rechtssatz
RS0105006 – RG Rechtssatz
RG 15.7.1942, VIII 46
Bei einer Straße ohne Gehweg kann insbesondere bei Dunkelheit nicht verlangt werden, daß der Führer eines Fahrzeuges äußerst rechts fährt, er muß vielmehr einen angemessenen Raum für Fußgänger freilassen, wenn er nicht wegen besonderer Umstände Platz machen muß. Veröff: DREvBl 1942/213