JudikaturJustizRS0104997

RS0104997 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 1940

RG 6.7.1940, IV 127/40

Ist eine Ehe von Tisch und Bett geschieden, so ist für die Scheidung der Ehe dem Bande nach der streitige Rechtsweg unzulässig.