JudikaturJustizRS0104823

RS0104823 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1988

Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt.

Entscheidungen
17