Text Begründung: Der uneheliche Vater der Minderjährigen, Wilhelm K***, beantragte die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung ab 1.3.1988 von S 2.350,-- auf S 1.500,--. Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für März 1988 auf S 2.000,-- und ab 1.4.1988 …
Rechtliche Beurteilung Der vom Vater gegen den zweitinstanzlichen Beschluß beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu Protokoll erklärte Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Die Rechtsmittelausführungen erschöpfen sich in Bemängelungen der von den Vorinstanzen übereinstimmend ermittelten Unterhaltsbemessungsgrundlage und in …