JudikaturJustizRS0104773

RS0104773 – AUSL OLG Karlsruhe Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1976

Für die Frage der Voraussehbarkeit eines tödlichen Ausgangs ist das konkrete Unfallgeschehen maßgebend. Bei einem verhältnismäßig leichten Auffahrunfall, bei dem die Beteiligten unverletzt bleiben, ist es nicht vorhersehbar, daß eine schwere Herzkrankheit des geschädigten Kraftfahrers in Verbindung mit der unfallbedingten Erregung zu seinem Tode führt.

RS U OLG Karlsruhe (D) 1976/06/09 2 Ss 111/76 Veröff: MDR 1976,863

Entscheidung
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