RS0104771 – AUSL OLG Hamm Rechtssatz
RS0104771 – AUSL OLG Hamm Rechtssatz
Ein Bereitschaftsarzt kann sich durch pflichtwidrige Untätigkeit, die bei einem Kranken das Aufrechterhalten erheblicher Schmerzen zur Folge hat, der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig machen.
RS U OLG Hamm (D) 1974/09/06 3 Ss 396/74 Veröff: NJW 1975,604