JudikaturJustizRS0104758

RS0104758 – AUSL OLG Köln Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1951

Je stärker die Verkehrslage auf der Fahrbahn die Aufmerksamkeit des Fahrers in Anspruch nimmt, desto mehr tritt seine Verpflichtung zur Beobachtung des durch Bordstein abgesetzten Gehweges zurück, zumal wenn sich auf dem Gehweg nichts besonderes Alarmierendes begibt. Wann darf er auf der Fahrbahn äußerst rechts fahren?

RS U OLG Köln (D) 1951/10/23 Ss 174/51 Veröff: NJW 1952,156

Entscheidung
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