RS0104758 – AUSL OLG Köln Rechtssatz
RS0104758 – AUSL OLG Köln Rechtssatz
Je stärker die Verkehrslage auf der Fahrbahn die Aufmerksamkeit des Fahrers in Anspruch nimmt, desto mehr tritt seine Verpflichtung zur Beobachtung des durch Bordstein abgesetzten Gehweges zurück, zumal wenn sich auf dem Gehweg nichts besonderes Alarmierendes begibt. Wann darf er auf der Fahrbahn äußerst rechts fahren?
RS U OLG Köln (D) 1951/10/23 Ss 174/51 Veröff: NJW 1952,156