RS0104743 – AUSL LG Bielefeld Rechtssatz
RS0104743 – AUSL LG Bielefeld Rechtssatz
Ein an der Unfallstelle abgegebenes Schuldanerkenntnis enthält auch bei offensichtlichen Alleinverschulden des Versicherungsnehmers (Hier: Verletzung des Vorfahrtsrechts) grundsätzlich eine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Versicherer, führt jedoch in solchen Fällen gemäß § 7 AKB regelmäßig nicht zur Leistungsfreiheit. RS U LG Bielefeld (D) 1969/03/25 9 Os 2/69 Veröff: VersR 1971,241