JudikaturJustizRS0104666

RS0104666 – AUSL OLG Stuttgart Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 1977

Ein Ehegatte, der glaubt, sein Partner unterhalte ein ehebrecherisches Verhältnis, handelt unbefugt, wenn er, um Beweismittel für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zu erlangen, das Telefon des verdächtigten Dritten mit einem Abhörgerät abhört und Gespräche auf einen Tonträger aufnimmt.

RS U OLG Stuttgart (D) 1977/04/20 3 Ss 202/77 Veröff: NJW 1977,1546

Entscheidung
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