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RS0104642 – AUSL BayOLG Rechtssatz
RReg 3 St 42/86
Anläßlich der Werbung einer Organisation auf dem Gehsteig zur Abholung bereitgelegtes Sammelgut ist nicht herrenlos. RS U BayOLG (D) 1986/06/27 3 St 42/86 Veröff: JZ 1986,967
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