Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie wie folgt zu lauten haben: "Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin den Schillinggegenwert von DM 127.009,11, umgerechnet zu dem von der Wiener Börse verlautbarten Devisenmittelkurs, un…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagte vertreiben Textilerzeugnisse. Im April 1991 begannen die Streitteile mit Verhandlungen über den Abschluß eines Vertriebsvertrages. Für die Klägerin verhandelte deren Verkaufsleiterin Cornelia L*****; für die Beklagte deren Geschäftsführer Roland K…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig, weil keine Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt besteht; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Beklagte vertritt die Auffassung, daß mit der Vereinbarung, die Zahlung über ein Dokumentenakkr…