JudikaturJustizRS0104478

RS0104478 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2018

Das Verfahren nach § 394 EO wird in § 402 Abs 1 EO nicht erwähnt. Auf Grund analoger Anwendung des § 402 Abs 1 EO können aber auch zur Gänze bestätigende Beschlüsse über den Ersatzanspruch nach § 394 EO beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Entscheidungen
11