JudikaturJustizRS0104294

RS0104294 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 1977

Für vorübergehend nach Deutschland entsandte jugoslawische Bauarbeiter kann aufgrund der Privatautonomie die Wahl jugoslawischen Rechts getroffen werden. Das verstößt nicht gegen Art 30 EGBGB und gilt auch gegenüber den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Baugewerbes, die damit keine Anwendung finden.

Entscheidung
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