RS0104294 – AUSL BAG Rechtssatz
RS0104294 – AUSL BAG Rechtssatz
Für vorübergehend nach Deutschland entsandte jugoslawische Bauarbeiter kann aufgrund der Privatautonomie die Wahl jugoslawischen Rechts getroffen werden. Das verstößt nicht gegen Art 30 EGBGB und gilt auch gegenüber den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Baugewerbes, die damit keine Anwendung finden.