RS0104250 – AUSL BAG Rechtssatz
RS0104250 – AUSL BAG Rechtssatz
Verweist eine sogenannte "Spannenklausel" auf eine bestimmte Tarifgruppe, die nur einen Betrag ausweist, und führen die Tarifpartner später Dienstaltersstufen ein, so entsteht eine Vertragslücke. Bei der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung kann es auch bei einem außertariflichen Angestellten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit ankommen.