JudikaturJustizRS0104250

RS0104250 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1976

Verweist eine sogenannte "Spannenklausel" auf eine bestimmte Tarifgruppe, die nur einen Betrag ausweist, und führen die Tarifpartner später Dienstaltersstufen ein, so entsteht eine Vertragslücke. Bei der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung kann es auch bei einem außertariflichen Angestellten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit ankommen.

Entscheidung
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