JudikaturJustizRS0104121

RS0104121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 1956

Erbunwürdigkeit wegen des gegen den Erblasser gerichteten Verbrechens der Denunziation nach § 7 KVG. In § 7 KVG ist die Widerrechtlichkeit und Strafbarkeit der vorsätzlichen Denunziation für die Zeit der Okkupation in dem Sinne rückwirkend ausgesprochen worden, daß die Tathandlung nunmehr schon für den Zeitpunkt ihrer Begehung als widerrechtlich und strafbar zu gelten hat. Es ist nicht erforderlich, daß die Schädigung der einzige mit der Denunziation verfolgte Zweck ist. Auch wenn der Anzeiger mehrere Zwecke verfolgt, macht er sich schuldig, wenn auch nur auf einen dieser Zwecke die Voraussetzung des § 7 KVG zutreffen.