RS0104120 – OGH Rechtssatz
RS0104120 – OGH Rechtssatz
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Keine Erbunwürdigkeit im Sinne des § 540 ABGB, wenn die an sich verbrecherische Tat nur die auf Privatklage zu verfolgende Übertretung der Veruntreuung nach den §§ 189, 463 StG bildet.