RS0104018 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0104018 – AUSL BGH Rechtssatz
Die Speditionsversicherung ist eine laufende Versicherung im Sinne von § 187 Abs 2 VersVG, die der Spediteur in der Regel nicht für einzelne Verkehrsverträge, sondern unter einer Generalpolice für seinen Betrieb deckt mit der Folge, daß alle von ihm abgeschlossenen Verkehrsverträge im Rahmen des § 6 SVS ohne sein weiteres Zutun versichert sind.
Veröff: VersR 1975,417