JudikaturJustizRS0103990

RS0103990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

In Sozialrechtssachen gibt es für die Berufungen in der Hauptsache selbst keine Zulässigkeitsbeschränkung (§ 90 Z 1 ASGG). Ein Rechtsmittel des Versicherten gegen die befristete Gewährung einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 256 ASVG) durch das Arbeitsgericht und Sozialgericht ist daher zulässig (keine analoge Anwendung des §256 Abs3 ASVG auf das sozialgerichtliche Rechtsmittelverfahren).

Entscheidungen
5