Spruch Es verletzen l./ der Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Linz vom 20. Februar 2002, AZ 23 Ur 31/02y, §§ 41 Abs 3 und 220 Abs 3 StPO; 2./ die Unterlassung der Zustellung einer Ausfertigung dieses Beschlusses an den Angeklagten Roland P***** §§ 77 Abs l, 79 Abs 1 StPO. …
Text Gründe : Im Strafverfahren AZ 28 Hv 9/02m (vormals 16 Ur 4/02t) des Landesgerichtes Linz gab der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 dem wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs l StGB am selben Tag in Untersuchungshaft genommenen Roland P**…
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde in den wesentlichen Punkten zutreffend aufzeigt, stehen der Ratskammerbeschluss und die Unterlassung der Zustellung einer Beschlussausfertigung an Roland P***** mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß § 41…