RS0103742 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Erteilung der Lenkerberechtigung ist ein individueller, hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender, rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also ein Bescheid.
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Die Erteilung der Lenkerberechtigung ist ein individueller, hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender, rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also ein Bescheid.