JudikaturJustizRS0103741

RS0103741 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2016

Wird ein der Behörde beigegebener oder zur Verfügung stehender amtlicher Sachverständiger (Amtssachverständiger) im Sinne des § 52 Abs.1 AVG tätig, um ein vom Gesetz zwingend vorgesehenes Gutachten als Grundlage der Erteilung der Lenkerberechtigung zu erstatten, so übt er dabei eine hoheitliche Tätigkeit aus.

Entscheidungen
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